Aufgrund der Warenkaufrichtlinie der EU ändern sich wesentliche Teile des deutschen Kaufrechts. Die Änderungen gelten vorwiegend für Verträge mit Verbrauchern. Sie bringen aber auch wichtige Änderungen für B2B-Geschäfte. Leider bringt das neue Recht auch einige bisher ungeklärte Rechtsprobleme mit sich.