Gesundheit & Recht
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist sowohl das Medizinrecht, das Arzthaftpflichtrecht als auch das Krankenhausrecht. Wir verfügen neben hoher juristischer Fachkompetenz über langjährige Branchenerfahrung, die wir in die anwaltliche Beratung unserer Mandanten einbringen.
Medizinrecht
Das „Medizinrecht“ im umfassenden Sinne zählt zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Praxis.
Neben der Spezialisierung in den nachstehend bezeichneten juristischen Fachdisziplinen des Medizinrechts zeichnet uns insbesondere eine langjährige Branchenerfahrung aus. Wir verstehen uns auch als wirtschaftsrechtliche Berater des Managements im Gesundheitswesen.
Zum Bereich des Medizinrechts zählt das
- Vertragsarztrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Allgemeine Berufsrecht der Heilberufe
- Allgemeine Disziplinarrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Ambulante Versorgungsstrukturen und Klinikrecht
- Medizinprodukterecht
- Arzneimittelrecht
- Pflegerecht
Arzthaftpflichtrecht
Wir verfügen im Arzthaftpflichtrecht über langjährige Erfahrung sowohl in der außerprozessualen Beratung und Vertretung als auch in der Prozessführung – nicht wenige höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen sind in Verfahren ergangen, in denen wir als Prozessbevollmächtigte mitgewirkt haben.
Neben den rechtlichen Aspekten kennen wir die praktischen Abläufe im Medizinbetrieb und sind es daher gewohnt, diese Sachverhalte zu beurteilen. Wir sind kompetente Gesprächspartner für den ärztlichen und kaufmännischen Direktor eines Krankenhauses. Wir kennen aber auch die Probleme der Patientinnen und Patienten und nehmen uns dieser an.
Krankenhausrecht
Wir verstehen hierunter alle Regelungen, die für Organisation und Betrieb eines Krankenhauses von Bedeutung sind, sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft. Wir verfügen in diesen Bereichen über besondere Erfahrung durch die Betreuung von Kliniken und Universitäts-Kliniken. Zu unserem Beratungsangebot gehört die Beratung in Fragen der Organisation und inneren Strukturen. Wir vertreten die Krankenhäuser bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern.Wir befassen uns mit den Schwerpunkten:
- Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung
- Umfang und Erweiterung des Versorgungsauftrags
- Kooperation mit anderen Leistungserbringern – niedergelassenen Ärzten und MVZ
- Arbeitsrecht im Krankenhaus/MVZ einschließlich der Mitbestimmungsproblematiken
- Compliance im Gesundheitswesen
Beiträge in Vorbereitung
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